Startseite Archiv Pressemitteilung vom 14. November 2012

Unabhängige Kommission für die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt nimmt Arbeit auf

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Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat eine Unabhängige Kommission für die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt eingesetzt. Die Kommission nimmt nun ihre Arbeit auf. Sie entscheidet über Anträge von Opfern sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der Landeskirche und von Mitgliedseinrichtungen ihres Diakonischen Werkes.

Vier Personen gehören der Kommission an: zwei Personen mit der Befähigung zum Richteramt, eine Person aus dem Seelsorge-Bereich und ein Mitglied der Landessynode. Vorsitzender der Kommission ist Klaus-Peter Schmidt-Vogt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht i.R.. Weitere Mitglieder der Kommission sind Christa Elsner-Solar, Mitglied der Landessynode, Karl-Wilhelm Lange, Regierungspräsident i.R. und Pastor Reinhard Vetter, ehemaliger Leiter der Hauptstelle für Lebensberatung.

Die Unabhängige Kommission wurde durch den Kirchensenat berufen. Im Kirchensenat sind alle kirchenleitenden Gremien der Landeskirche vertreten. Vorsitzender ist Landesbischof Ralf Meister.
Opfer sexualisierter Gewalt können individuelle finanzielle Leistungen bei der Landeskirche beantragen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Der Antrag wird an die landeskirchliche Ansprechstelle für Opfer sexualisierter Gewalt gerichtet. Die Ansprechstelle berät und begleitet die Antragsteller. Sie arbeitet unabhängig. Sie ist nicht an Weisungen des Landeskirchenamtes oder anderer kirchlicher Stellen gebunden. Ansprechperson ist Pastorin Hella Mahler. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Unabhängige Kommission. Die Landeskirche hat sich verpflichtet, die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission umzusetzen.

Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch, Leiter der Rechtsabteilung: „Mit der Möglichkeit einer Entschädigungszahlung durch die Landeskirche wollen wir nicht die Verantwortlichkeit der Täter relativieren. Vielmehr geht es darum, das erlittene Unrecht der Opfer ernst zu nehmen und dem einen sichtbaren Ausdruck zu geben. Dies geschieht im Rahmen einer Orientierungshilfe, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in Anlehnung an die Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch der Bundesregierung entwickelt hat. Wir berufen uns nicht auf Verjährungsfristen, wenn hinter der erlittenen sexualisierten Gewalt nicht nur individuelle Schuld des Täters, sondern auch ein Versagen der Institution Kirche oder ihrer Diakonie steht.“

Klaus-Peter Schmidt-Vogt, Vorsitzender der Unabhängigen Kommission: „Der Kirchensenat hat die Mitglieder der Unabhängigen Kommission als externe Personen außerhalb der kirchlichen Entscheidungswege berufen. Wir stehen für die Unabhängigkeit der Kommission mit unserer Person ein. Zugleich nehmen wir unseren Auftrag im Wissen darum wahr, dass er eine hilfreiche Unterstützung für die Opfer sexualisierter Gewalt darstellt und darin die Haltung der Landeskirche im Umgang mit sexualisierter Gewalt deutlich macht.“

Internet: praevention.landeskirche-hannovers.de
Mailkontakt zur Unabhängigen Kommission: Unabhaengige.Kommission@evlka.de

Hannover, 15.11.2012

Pressestelle der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Stefanie Arnheim, Stellvertretende Pressesprecherin
Rote Reihe 6, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 1241-454, Mobil: 01520 / 9240964
E-Mail: Stefanie.Arnheim@evlka.de
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