Startseite Archiv Pressemitteilung vom 17. September 2009

Kirche klagt gegen ver.di / Streik und Aussperrung in der Diakonie sind rechtswidrig

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+++ Gemeinsame Pressemitteilung der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und deren Diakonischer Werke +++

NRW/Niedersachsen. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat am Dienstag (15.9.) gemeinsam mit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und diakonischen Trägern vor dem Arbeitsgericht Bielefeld Klage gegen ver.di erhoben. Die Gewerkschaft will in der Diakonie rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen durchsetzen. Der Klage haben sich auch die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen.

ver.di hat Beschäftigte diakonischer Träger in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wiederholt zum Streik aufgerufen. Für den Zeitraum vom 22. bis 25. September 2009 kündigte die Gewerkschaft Streiks im Rahmen einer „Kirchenaktionswoche“ an. Das Arbeitsgericht soll feststellen, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind.

Ein Arbeitskampf würde gerade die Menschen treffen, denen sich die Kirche mit ihren diakonischen Diensten in Krankenhäusern, Behindertenheimen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen zuwendet. Das Mittel der Aussperrung als Arbeitskampfmaßnahme ist mit dem biblisch gebotenen Dienst am Nächsten nicht vereinbar.

Die Kirchen haben durch Gesetz tragfähige Strukturen geschaffen: In der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie handeln Arbeitsrechtliche Kommissionen die Tarife für die Angestellten aus. Diese Kommissionen sind paritätisch mit Vertretern der Dienstgeber und Dienstnehmer besetzt. Keine Seite kann also die andere überstimmen. Kommt keine Einigung zustande, wird die – ebenfalls paritätisch besetzte – Arbeitsrechtliche Schiedskommission aktiv, deren Spruch für alle Beteiligten bindend ist. Der Interessengegensatz wird auf diese Weise nicht geleugnet, aber die Lösungswege sind andere als in Wirtschaft und öffentlichem Dienst. Das Grundgesetz legt mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht dazu die verfassungsrechtliche Grundlage.

Diese Presseinformation wird gleichzeitig von den beteiligten Kirchen und Diakonischen Werken verschickt. Wir bitten, Doppelungen zu entschuldigen.

Hannover, 17. September 2009
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher