Startseite Archiv Pressemitteilung vom 20. April 2007

Evangelische Kirchen in Niedersachsen stellen Entwurf für neues Tarifwerk vor

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Die evangelischen Kirchen in Braunschweig, Oldenburg und Hannover werden bei der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission die Einführung eines neuen kircheneigenen Tarifwerks beantragen. Nach diesem neuen Recht sollen sich in Zukunft die Arbeitsverträge der kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richten.
Der Entwurf sieht vor, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schon früher das Höchstgehalt erreichen. Bisher war eine lineare, dem Lebensalter entsprechende Steigerung üblich.

Ferner ist eine erheblich vereinfachte Entgeltsystematik vorgesehen; die Vergütung soll nach dem Entwurf stärker an die Tätigkeit und weniger an Bildungsabschlüsse anknüpfen.

Für die Überleitung der bestehenden Arbeitsverträge ist eine Besitzstandswahrung enthalten, die einfacher umzusetzen ist als die entsprechenden komplizierten Regelungen im Tarifvertrag für die Länder. Der Entwurf geht von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden aus und sieht die Zahlung eines Weihnachtsgeldes vor.

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.