Startseite Archiv Pressemitteilung vom 11. Juni 2008

Neues Tarifwerk in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

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In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am Dienstag, 11. Juni, haben sich die kirchlichen Arbeitgeber der drei evangelischen Kirchen in Braunschweig, Hannover und Oldenburg und die Mitarbeiterverbände auf ein neues Tarifwerk geeinigt. In der neuen Dienstvertragsordnung gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L), sofern nicht eine besondere kirchliche Regelung getroffen wurde. Die neue Dienstvertragsordnung sowie die Überleitungsregelungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

Die Arbeitsrechtsregelung zur Gewährung von Einmal- und Ausgleichszahlungen sowie der Gewährung einer Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") wird zum 01.07.2008 in Kraft treten. Mit den Bezügen in den Monaten August und Dezember 2008 erhalten die Beschäftigten Ausgleichszahlungen in Höhe von 2,9% für jeden Kalendermonat des Jahres 2008.

Das neue Tarifwerk tritt in Kraft, wenn innerhalb einer einmonatigen Frist keine Einwendungen erhoben werden.


In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.


Hannover, 12. Juni 2008
Pressestelle der Konföderation
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher
www.evangelische-konfoederation.de