Startseite Archiv Nachricht vom 25. Februar 2018

EKD begrüßt Votum katholischer Bischöfe zum Abendmahl

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Hannover. Die evangelische Kirche hat den Schritt der katholischen Bischöfe hin zu einem gemeinsamen Abendmahl konfessionsverschiedener Ehepaare begrüßt. Dies markiere nicht nur einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der Ökumene, erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, am Donnerstag in Hannover. Es stelle auch für Menschen, "die nicht nur ihren Glauben an Jesus Christus, sondern auch ihr Leben miteinander teilen", eine echte Erleichterung dar.

Zum Abschluss der Frühjahrskonferenz der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hatte deren Vorsitzender Kardinal Reinhard Marx eine Handreichung angekündigt, die die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistiefeier für Ehepaare, bei denen ein Partner katholisch und der andere evangelisch ist, möglich macht. Priester sollen dies im Einzelfall beurteilen. Das Verständnis des Abendmahls ist nach wie vor einer der größten Unterschiede zwischen Katholiken und Protestanten. An katholischen Abendmahlfeiern dürfen bislang in der Regel nur Katholiken teilnehmen.

"Die Entscheidung macht deutlich, dass das Bedürfnis konfessionsverbindender Ehepaare, gemeinsam an den Tisch des Herrn treten zu können, von der Bischofskonferenz gehört und gewürdigt wird", sagte Bedford-Strohm. Der bayerische Landesbischof ergänzte, die evangelische Kirche hoffe weiterhin darauf, dass eine Teilnahme konfessionsverschiedener Paare auch am evangelischen Abendmahl möglich gemacht werde. Dies wird bislang von der katholischen Seite untersagt.

Das Abendmahl ist im Christentum von zentraler Bedeutung. Der Streit um das Verständnis des Abendmahls reicht in die Zeit der Reformation zurück. Dabei geht es unter anderem um die Bedeutung der Elemente Brot und Wein und darum, wer das Sakrament verwalten darf. Aus evangelischer Sicht sind alle getauften Christen zum Abendmahl zugelassen.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen