Startseite Archiv Nachricht vom 30. November 2017

Landesbischof entschuldigt sich für Diskriminierungen Homosexueller

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Hannover. Landesbischof Ralf Meister hat sich am Donnerstag öffentlich für alle Diskriminierungen gegenüber homosexuellen Mitgliedern seiner Landeskirche in der Vergangenheit entschuldigt. "Ich bitte dafür um Verzeihung", sagte er unter dem Beifall der Kirchenparlamentarier vor der evangelischen Landessynode in Hannover. Die Landeskirche habe einen "langen, intensiven, diskussionsfreudigen und kontroversen Gang" in Bezug auf homosexuelle Partnerschaften hinter sich, der mehr als 30 Jahre gedauert habe, betonte der Theologe.

Kaum ein anderes Thema sei in den vergangenen Jahrzehnten so intensiv und leidenschaftlich, "aber auch theologisch so kämpferisch im Ringen um Wahrheit und zugleich oft menschlich kränkend und sozial diskriminierend behandelt worden wie dieses", sagte der Bischof. Die Kirche stehe im Blick auf die Institution der Ehe vor Neuorientierungen. Dabei gehe es nicht darum, die traditionelle Ehe leichtfertig infrage zu stellen, sondern sie zu öffnen.

Meister bezog sich in seinem Bericht auf den Bundestagsbeschluss zur "Ehe für alle", der Ende Juni auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung ermöglicht hatte. Zwar bleibe für ihn das biblische Vorbild eines Paares von Mann und Frau das "Urbild" für die Zweiergemeinschaft, denn in ihm finde sich die biologische Voraussetzung für die Familie, sagte er. "Dennoch trenne ich zwischen Ehe und Familie klar. Eine Zweisamkeit in Verbindlichkeit und Treue steht auch unter gleichgeschlechtlichen Paaren unter Gottes Segen."

Eine Zweierbeziehung dürfe nicht von vornherein unter dem Blickwinkel der Familie als eigentlicher Zweckbestimmung gesehen werden, führte der Bischof aus. Schon die Verfasser des Grundgesetzes hätten den Artikel über den Schutz von Ehe und Familie sehr sorgfältig formuliert, um eine Diskriminierung kinderloser Ehepartner zu vermeiden. Über die Jahrhunderte betrachtet sei die Ehe in verschiedenen Zeiten in der Gesellschaft sehr unterschiedlich charakterisiert worden - lange als Vernunftgemeinschaft, später unter dem Gesichtspunkt der Liebe. Die Trauung einer homosexuellen Partnerschaft sei "kein Mittelpunktverlust unserer Zivilisation".

Zu der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, für intersexuelle Menschen ein drittes Geschlecht für den Eintrag ins Geburtenregister zuzulassen, sagte der Bischof, er wolle keine rechtlichen Einschätzung vornehmen. Ihm sei vielmehr eine Akzeptanz der Vielfalt wichtig. Er fügte hinzu: "Was sich leicht sagt, wirkt für manche Menschen bedrohlich, weil diese Einordnungen mit Werthaltungen verbunden sind." Veränderungen könnten dann als eine Gefahr für die eigene Identität wahrgenommen werden.

Skeptisch zeigte sich der Landesbischof gegenüber anderen Formen der Elternschaft wie etwa der Leihmutterschaft. Für ein Kind bleibe auch im vorgeburtlichen Heranwachsen die Beziehung zu seinen Eltern entscheidend. Deshalb lehne er jede Form von Leihmutterschaft strikt ab. Zudem müsse jedes Kind einen Anspruch auf seine Herkunft haben. "Die multiple Elternschaft, die inzwischen dazu führen kann, dass bis zu vier oder fünf Personen im DNA-Strang eines werdenden Kindes beteiligt sind, halte ich für höchstproblematisch."

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen