Startseite Archiv Nachricht vom 26. Juli 2017

Unis wollen Regeln für "Räume der Stille"

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Hannover/Göttingen. Universitäten in Niedersachsen wollen die Nutzung der von ihnen eingerichteten "Räume der Stille" verbindlicher regeln. Dafür haben die Landeshochschulkonferenz und das Wissenschaftsministerium in Hannover am Dienstag Empfehlungen veröffentlicht. Diese stellen klar, "dass Räume der Stille allen weltanschaulichen und religiösen Gemeinschaften offen stehen". Diskriminierende, sexistische und ausschließende Tendenzen seien in solchen Räumen "nicht erwünscht".

"Räume der Stille sind wichtige Orte der Entspannung und des Rückzugs", sagte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne). Die Neutralitätspflicht der Hochschulen mache es allerdings erforderlich, dass es Regeln für ihre Nutzung gebe. Gegenseitige Rücksichtnahme, Offenheit, Respekt und Toleranz sowie Gleichberechtigung seien Voraussetzung eines gelingenden Miteinanders."

Anlass für die Erklärung waren Konflikte um die "Räume der Stille" an einigen Hochschulen in Deutschland. An der Technischen Universität Berlin, der TU Darmstadt und der TU Dortmund wurden die Räume sogar geschlossen. In Dortmund war zuvor kritisiert worden, dass muslimische Nutzer einen Teil des Raumes abgetrennt, mit Gebetsteppichen ausgelegt und ausschließlich für sich genutzt hatten.

"Räume der Stille" seien interkulturelle, konfessionslose Rückzugsorte, heißt es in den Empfehlungen. "Sie sollen als Räume der Vielfalt, des Miteinanders, Austauschs und Dialogs der Kulturen dienen." Ein "Raum der Stille" sei grundsätzlich kein Gebetsraum, sondern stehe allen Mitgliedern, Angehörigen und Gästen einer Hochschule offen. Die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Respekt gegenüber allen geschlechtlichen Identitäten seien zu achten. "Jede Art von Diskriminierung ist verboten."

Empfohlen wird zudem, dass die Hochschulen feste Ansprechpartner für die "Räume der Stille" benennen. Auch die Einrichtung eines Beirates könne sinnvoll sein, um die verschiedenen Interessen der Nutzer auszugleichen. Die Annahme von Spenden ist erlaubt. Spenderinnen und Spender dürften aber nicht über den Zweck der Nutzung eines "Raums der Stille" bestimmen.

In Niedersachsen haben unter anderem die Universitäten in die Hannover, Göttingen, die Oldenburg, die Universität Hildesheim, Vechta und Lüneburg solche Räume eingerichtet. Andere Hochschulen wie die TU Braunschweig lehnen "Räume der Stille" ab. Sie verweisen darauf, dass Religion Privatsache sei und an öffentlichen Hochschulen nichts zu suchen habe.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen