Startseite Archiv Nachricht vom 31. März 2017

Göttinger Kirchenrechtler Heinig gegen Islamgesetz

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Göttingen/Berlin. Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hat sich skeptisch zur Forderung nach einem deutschen Islamgesetz geäußert. "Wir haben in Deutschland gute Erfahrungen damit gemacht, dass es für alle Religionsgemeinschaften einen allgemeinen verfassungsrechtlichen Rahmen gibt und Besonderheiten der einzelnen Religionsgemeinschaften in Verträgen geklärt werden", sagte er am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Davon solle man nicht "voreilig und ohne Not" abweichen.

Der Vorteil gegenüber einseitigen gesetzlichen Vorgaben sei eine stärkere Bindungskraft. "Die Religionsgemeinschaften bekommen nicht nur etwas vorgesetzt, sondern es ist im Konsens verhandelt", sagte der Jura-Professor, der auch das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Göttingen leitet.

CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn hatte zuvor gesetzliche Vorgaben für muslimische Gemeinden in Deutschland gefordert. In einem Islamgesetz sollten aus seiner Sicht Regeln für die Ausbildung von Imamen enthalten sein, unter anderem eine Deutschprüfung. "Es muss transparent sein, was gepredigt und unterrichtet wird", sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Zudem forderte er ein Moschee-Register. Für die Ausbildung des Personals in Kirchen gibt es keine vergleichbare gesetzliche Regelung.

Zustimmung kam von Heinig zu Spahns Vorschlag, die Ausbildung von Imamen und muslimischen Seelsorgern aus Steuermitteln zu bezahlen, auch jenseits der Kirchensteuer. Im Zusammenhang mit dem Islam gebe es gegenwärtig viele Herausforderungen, sagte Heinig und verwies auf islamistischen Terrorismus. Auch die Integrationsfrage sei in besonderer Weise mit dem Islam verbunden.

"Wir wollen in Deutschland ausgebildete Imame, die akademisch gebildet und hier beheimatet sind. Das muss finanziert werden", sagte Heinig. Am Ende führe kein Weg daran vorbei, "dass der Staat Geld in die Hand nimmt".

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen