Startseite Archiv Nachricht vom 05. September 2016

Menschenrechtler kritisieren Gesetz zum Neubau von Kirchen in Ägypten

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Göttingen. Bei der Verabschiedung eines Gesetzes zum Neubau von Kirchen haben das Parlament und die Regierung in Ägypten nach Ansicht von Menschenrechtlern die Einwände von Christen nicht ernst genommen. Es sei zwar positiv, dass Ägypten nach Jahrzehnten der Auseinandersetzung den Neubau von Kirchen liberalisiere und erleichtere, erklärte der Afrika-Referent der Gesellschaft für bedrohte Völker, Ulrich Delius, am Mittwoch in Göttingen. Doch es gebe erneut Bestimmungen, die die Religionsfreiheit für die christliche Minderheit in dem überwiegend muslimischen Land einschränkten. Das Parlament hatte das Gesetz am Dienstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet.

Die auch von koptischen Abgeordneten vorgebrachte Kritik betreffe vor allem die Vorgabe, dass sich die Größe einer neuen Kirche proportional am Anteil der christlichen Bevölkerung in dem Stadtviertel oder dem Dorf orientieren müsse, sagte Delius. Diese Bestimmung werde radikalen Islamisten erneut die Möglichkeit bieten, den Neubau von Kirchen zu verzögern oder zu verhindern. Denn es gebe keine offiziellen Melderegister in ägyptischen Gemeinden und somit auch keinen Überblick über die Bevölkerungsstruktur.

"Mit einer klaren gesetzlichen Regelung hätte diesem Missbrauch Einhalt geboten werden können", betonte Delius." Angesichts jahrelanger und oft nicht erfolgreicher Genehmigungsverfahren müssten viele Kirchengemeinden Gottesdienste in baufälligen Gebäuden oder im Freien abhalten. Beantragten sie Baugenehmigungen, komme es regelmäßig zu öffentlichen Protesten, die von Salafisten organisiert und geschürt würden.

epd-Landesdienst Niedersachsen Bremen

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Die Gesellschaft für bedrohte Völker sagt über sich selbst:

"Wir machen Menschenrechte zum Thema. Wir ergreifen Partei für die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wir schweigen nicht. Wir sind "auf keinem Auge blind"."