Startseite Archiv Nachricht vom 07. August 2016

Evangelische Frauen kritisieren BGH-Urteil zu Intersexuellen

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Hannover/Karlsruhe (epd). Der Bundesverband Intersexuelle Menschen und die Evangelischen Frauen in Deutschland kritisieren die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, intersexuelle Menschen dürften im Geburtenregister ihr Geschlecht nicht als "inter" oder "divers" eintragen lassen. Das Urteil sei diskriminierend, sagte die Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland, Susanne Kahl-Passoth, am Freitag in Hannover. Jedem Menschen sei seine Geschlechtlichkeit als Gabe geschenkt worden. "Intersexuelle sind doch keine Schöpfungspanne Gottes."

In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (AZ: XII ZB 52/15) hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt, nach dem Personenstandsgesetz könne nur das Geschlecht "Mann" und "Frau" festgelegt oder jedoch ganz auf eine Zuordnung verzichtet werden.

Laut Lucie Veith, Vorstand des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen, reicht die Erlaubnis nicht aus, die Eintragung "weiblich" oder "männlich" streichen zu dürfen. "Da bleibt dann eine Leerstelle - als hätten intersexuelle Menschen kein Geschlecht." Jeder Mensch habe ein Recht auf die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität, betonte Veith. "Dieses Recht wird Intersexuellen verweigert und ihre Würde mit Füßen getreten."

Bei intersexuellen Menschen kann nach der Geburt das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden. Die Ursache hierfür kann zum Beispiel im Vorhandensein von weiblichen und männlichen Geschlechtsorganen liegen. Im konkreten Fall war die erwachsene Klägerin im Geburtenregister als Frau eingetragen. Tatsächlich könne ihr Geschlecht aber nicht genau bestimmt werden, denn sie sei intersexuell. Deshalb verlangte die Frau, dass im Geburtenregister ihr Geschlecht in "inter" oder "divers" geändert wird.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen

Infobox "Das Urteil"

Den Wortlaut des Urteils vom Bundesgrichtshof vom 22.Juni 2016 finden Sie unter folgendem Link:

Infobox "Intersexuelle Menschen e.V. Bundesverband"

Am 17. April 2004 gründeten 14 Angehörige der Selbsthilfegruppe xy-Frauen den Verein Intersexuelle Menschen e.V., der die gemeinsamen Ziele und Forderungen von Intersexuellen aller Altersgruppen im deutschsprachigen Raum vertreten und auch die Interessen von Angehörigen intersexueller Menschen wahrnehmen soll. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Eintragung in das Vereinsregister erfolgten im Oktober 2004.

Weitere Informationen gibt es unter:

Infobox "Evangelische Frauen in Deutschland"

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