Startseite Archiv Nachricht vom 07. Mai 2016

Endspurt bei Neubesetzung des Superintendenten-Amtes in Hildesheim

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Hildesheim. Die Suche nach einem neuen Superintendenten oder einer Superintendentin für den evangelischen Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt geht in die Zielgerade. Zwei – beziehungsweise drei – BewerberInnen haben die Hürden bis in die Endrunde geschafft und werden sich in den nächsten Wochen mit so genannten Aufstellungspredigten in der St. Andreaskirche vorstellen. Am Sonntag, 22. Mai, kommt mit Pastor Mirko Peisert der erste Kandidat. Am 5. Juni folgt das Pastoren-Ehepaar Inken Richter-Rethwisch und Dr. Stephan Goldschmidt, das sich die Stelle teilen möchte. Beide Gottesdienste beginnen um 10 Uhr.

Mirko Peisert ist 42 Jahre alt, Pastor in der St.-Petri-Gemeinde Steinwedel und stellvertretender Superintendent des Kirchenkreises Burgdorf. Den Kirchenkreis hat er im vorigen Jahr während einer Übergangsphase kommissarisch geleitet. Peisert ist außerdem Vikariatsleiter, Geistlicher Begleiter für Vikare und Mitglied der Synode der Hannoverschen Landeskirche.

Inken Richter-Rethwisch, 45, und Dr. Stephan Goldschmidt, 52, arbeiten seit 2010 als Oberkirchenräte bei der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) in Hannover. Dort sind sie als ReferentInnen für verschiedene Aufgabenfelder zuständig und haben die Geschäftsführung für ihre Arbeitsbereiche inne. Zuvor teilten sie sich eine Gemeindepfarrstelle in der Friedenskirche in Kassel.

Der Neubesetzung der Stelle einer SuperintendentIn geht in der evangelischen Kirche ein längeres demokratisches Verfahren voraus. Anfang des Jahres ist es von Landessuperintendenten Eckhard Gorka in Gang gesetzt worden. Unter dem Vorsitz der Kirchenkreistagsvorsitzenden Maria-Christine Schäffer hatte ein Wahlausschuss mit Mitgliedern des Kirchenkreistags, des Kirchenkreisvorstands und der St. Andreasgemeinde Hildesheim, der die Superintendentin oder der Superintendent zugeordnet ist, die Federführung bei der Suche und der Erstellung des Wahlaufsatzes. Die KandidatInnen mussten ihre Bewerbungen ans Landeskirchenamt schicken, das daraus gemeinsam mit dem Bischofsrat einen Wahlvorschlag mit mehreren Namen formuliert hat. Danach hatten wieder der Wahlausschuss und die St. Andreasgemeinde das Wort.

Nach den Aufstellungsgottesdiensten haben Gemeindemitglieder das Recht, Einspruch zu erheben, falls es gegen eine oder einen der Bewerber schwerwiegende Bedenken geben sollte. Die endgültige Entscheidung trifft das Parlament des Kirchenkreises bei seiner nächsten Sitzung am 13. Juni. Dann stimmt der Kirchenkreistag in geheimer Wahl über die Neubesetzung ab. 

Kultur und Kommunikation/Ralf Neite