Startseite Archiv Nachricht vom 08. Dezember 2015

Niedersachsen ändert Verordnung der Härtefallkommission/Kritik von Kirchenvertreter

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Hannover/Hameln (epd). Die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen nimmt künftig nur noch Eingaben von abgelehnten Asylbewerbern an, die schon mindestens 18 Monate in Deutschland sind. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag in Hannover. In den vergangenen Jahren sei nie ein Härtefall mit einer kürzeren Aufenthaltsdauer anerkannt worden, hieß es zur Begründung. Bei einer längeren Aufenthaltsdauer sei dagegen bereits eine gute Integration der Asylbewerber zu erwarten. Der evangelische Vertreter in der Kommission, Superintendent Philipp Meyer aus Hameln, kritisierte die Änderung.

Die 2006 gegründete Härtefallkommission berät darüber, ob abgelehnten Asylbewerbern in Einzelfällen aus humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt werden kann. Spricht sich die ehrenamtliche Kommission in einem "Ersuchen" an das Innenministerium für ein Bleiberecht aus, kann das Ministerium den Aufenthalt genehmigen.

Mit der Änderung bleibe der humanitäre Leitgedanke des Härtefallverfahrens erhalten, hieß es. Bei Asylsuchenden, die sich kürzer als 18 Monate in Deutschland aufhielten, kann die Vorsitzende der Kommission künftig unter engen Voraussetzungen Ausnahmen zulassen.

Die Änderungen vereinfachen und beschleunigen nach Angaben der Landesregierung die Verfahrensabläufe. So müsse die Ausländerbehörde die Asylbewerber künftig erst nach anderthalb Jahren über die Möglichkeit belehren, die Härtefallkommission anzurufen. Menschen, die mehr als fünf Jahre in Deutschland sind, sollen erneut informiert werden.

Meyer dagegen hält die Einführung einer Frist nicht für hilfreich. In der Arbeit der Kommission gehe es darum, Einzelfälle zu prüfen, sagte er auf epd-Anfrage. Diese Umstände könnten schon bei der Einreise der Asylbewerber gegeben sein. Die Frist werde die Bearbeitung der Fälle nur verzögern.

Dem Gremium gehören nach der zuletzt 2013 reformierten Verordnung neun Mitglieder und ihre Vertreter an, die zum Teil vom Innenministerium berufen werden. Kirchen, Kommunen, Wohlfahrtsverbände sowie der Flüchtlingsrat schlagen eigene Vertreter vor.

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