Startseite Archiv Nachricht vom 07. Mai 2015

Künftiger Umgang mit kirchlichen Gebäuden

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Als alleiniges Ziel von Gebäudemanagement die Reduzierung des kirchlichen Gebäudebestandes zu verstehen, wäre zu kurz gegriffen. Das machte Oberlandeskirchenrat Adalbert Schmidt in seinem Bericht zum Gebäudemanagement in den Kirchenkreisen deutlich.

„Vielmehr gilt es, einen bedarfsgerechten Gebäudebestand aufzubauen und zu erhalten.“ Angesichts stetig sinkender Mitgliederzahlen der Kirche aber sei eine Straffung zwangsläufig. Langfristig gehe es darum, einen bedarfsgerechten, funktionalen, wirtschaftlichen und zeitgemäßen Gebäudebestand zu erreichen.

„Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Kirche in der Welt sich häufig ausschließlich über die vorhandenen Gebäude wahrgenommen wird“, machte er die Brisanz des Themas deutlich. Und: „Gebäudemanagement muss aber auch dafür sorgen, dass unser kulturelles und theologisches in Stein gegossenes Erbe erhalten bleibt.“

Der Gebäudebedarfsplan soll für jeden Kirchenkreis den langfristigen Bedarf an Immobilien für die kirchliche Arbeit aufzeigen. In den vergangenen acht Jahren sei der Gebäudebestand kontinuierlich um 20 bis 30 Bauten pro Jahr zurückgegangen, so Schmidt.

Derzeit verfügt die Landeskirche noch über 7.940 Immobilien. Die Kirchenkreise sind mittlerweile konkret verpflichtet worden, einen Gebäudebedarfsplan zu erarbeiten. „Die Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Kirchenämter und die Landeskirche sind in Sachen Gebäudemanagement auf dem Weg“, so Schmidts Resümee.

Dennoch sei das Thema noch keinesfalls abgeschlossen. „Die Entwicklungen müssen weiter intensiv beobachtet und begleitet werden. Je nach Fortschritt muss dann entschieden werden, ob und wie dieser Prozess weiter unterstützt werden kann.“