Startseite Archiv Nachricht vom 27. Januar 2015

Einigung in der Tarifrunde der niedersächsischen Diakonie

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Hannover. In ihrer fünften Tarifrunde haben der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) und die Gewerkschaft ver.di am 27. Januar 2015 nach nahezu zehnstündigen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Die Einigung sieht Gehaltssteigerungen im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) von insgesamt 5,4 % in zwei Stufen ab Januar 2015, bzw. in Altenhilfeeinrichtungen in vier Stufen ab März 2015, vor. Die Laufzeit endet am 30.09.2016.

DDN-Verhandlungsführer Jens Rannenberg: „Für niedersächsischen diakonischen Altenhilfeeinrichtungen ist an sich eine Schmerzgrenze bei den Kosten überschritten. Aber angesichts der ursprünglichen ver.di -Forderungen von mehr als 7 Prozent für nur 12 Monate, bzw. mehr als 8 % in Altenhilfeeinrichtungen, ist das Ergebnis wohl vertretbar. Der Kompromiss war aber letztlich nur möglich, weil ver.di einer Eigenbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den wachsenden Kosten ihrer betrieblichen Altersversorgung schließlich zugestimmt hat. Dies ist erstmalig für die Diakonie gelungen. Nicht gelungen ist die eigentlich dringend notwendige Strukturanpassung im Bereich der Servicedienstgesellschaften. Insbesondere Zusatzleistungen, die es in dieser Form und Umfang nur in der Diakonie gibt, schränken die Konkurrenzfähigkeit gegenüber nicht tarifgebundenen wie auch anderweitig tarifgebundenen Einrichtungen dauerhaft ein. Doch hier war keine Bewegung bei ver.di erkennbar. Nun steht zu befürchten, dass hier auch Anbieter in der Diakonie zukünftig andere tarifliche Anbindungen suchen müssen, um konkurrenzfähig bleiben zu können.“

Insgesamt ergibt sich aus Sicht der diakonischen Arbeitgeber ein gemischtes Fazit. Hierzu der DDN-Vorstandsvorsitzende Rüdiger Becker: „Das Kostenvolumen ist in Anbetracht der besonders prekären ökonomischen Rahmenbedingungen für Einrichtungen auf dem niedersächsischen Gesundheits- und Sozialmarkt sehr kritisch. In der Gesamtabwägung ist der Kompromiss aber vertretbar. Ein für die Weiterbeschäftigung von Servicekräften im Geltungsbereich des TV DN schädlicher Mindestbetrag konnte vermieden werden. Und ohne die zwingend notwendige Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den stetig steigenden Kosten ihrer betrieblichen Altersversorgung wären sonst sozial unerwünschte Leistungskürzungen bei den Renten notwendig geworden. Gerade durch diesen zurzeit noch weitgehend beispiellosen Kompromiss hat sich die ja noch junge Sozialpartnerschaft von ver.di und DDN bewährt.“

Die Tarifvertragsparteien haben eine beidseitige Erklärungsfrist bis zum 6. Februar 12:00 Uhr vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die nach den jeweiligen Satzungen zuständigen Gremien dem Tarifkompromiss zustimmen.