Startseite Archiv Nachricht vom 31. Mai 2018

12. Wie viel Mitbestimmung ist an welchen Orten in der Kirche notwendig?

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Partizipation heißt nicht Information, sondern Beteiligung. Und diese Beteiligung bedarf der Transparenz über das Verfahren. Auch die Form der jeweiligen Beteiligung und Mitbestimmung bestimmter Personen und Gruppen muss geklärt werden. Wer aber soll und darf in welcher Weise mitentscheiden

Je nach dem Grad der Betroffenheit kann die Beteiligung in einer Anhörung, einer Konsulation oder in einer gleichberechtigten Mitentscheidung bestehen. Bei den großen Themen erscheinen mir manche Prozesse wie ein kirchliches Stuttgart 21. Im Verfahren auf dem Entscheidungsweg finden alle vorgesehenen Beteiligungen statt, aber eine Akzeptanz für das Ergebnis gibt es trotzdem nicht. Vielfältig suchen wir gerade in diesem Feld, Elemente als lernende Organisation aufzunehmen. Im Verfassungsprozess haben wir ein aufwendiges Verfahren mit unterschiedlichen Formaten von der Online-Plattform für alle Interessierten – nicht nur Kirchenmitglieder – über die klassischen schriftlichen Stellungnahmen bis hin zur Loccum-Tagung mit 150 hauptamtlichen und ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern aus den Kirchenkreisen und Einrichtungen organisiert und dabei sehr gute Erfahrungen sammeln können.

Dennoch bleibt auch die Anfrage: Wie aufwendig kann eine Kirche Entscheidungsprozesse gestalten, die umfänglich „Allen“ Beteiligung ermöglicht und dabei in zumutbarer Zeit mit zumutbarem Aufwand zu einem Ergebnis kommt?

Wie glaubwürdig wäre bei einer permanenten unmittelbaren Mitsprache Aller zudem unser System der Repräsentanz, mit der beispielsweise Sie als Mitglieder der Landessynode für die gesamte Landeskirche Verantwortung übernehmen?

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