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Die Hürden kleiner machen

Pastorin Christiane Neukirch
Pastorin Christiane Neukirch 

Allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, ist die ureigene Aufgabe der Kirche

Muss Kirche sich jetzt auch noch um Inklusion kümmern? Sie muss! Denn zukünftig kann öfter passieren, was einem Kollegen von mir, Pastor in einer Kirchengemeinde, widerfahren ist. Er rief mich an, um mich um Rat zu fragen. In seiner Konfirmandengruppe sitzt ein hörgeschädigter Konfirmand, der in der Ortsgemeinde konfirmiert werden soll. Aber die Verständigung klappt nicht.

Inklusion, wie sie von der Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen angestrebt wird, ist ein schönes, längst überfälliges, aber auch missverständliches Ziel gesellschaftspolitischer Entwicklung. Denn Inklusion bedeutet nicht: einfach alle in einen Topf! Nein, die BRK stellt ausdrücklich den einzelnen in den Mittelpunkt, wenn sie jedem das Recht auf volle gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen zuspricht. Mehrheit oder Minderheit, normal oder behindert – das darf keine trennende Rolle mehr spielen.
Genau diese Perspektive des einzelnen ist der Kirche von Anfang an ans Herz gelegt. Das christliche Menschenbild sieht jeden Menschen als Geschöpf Gottes, von Gott gewollt und geliebt. Allein darin liegt seine Würde und sein Recht, in kirchliches Leben mit einbezogen zu sein. Die persönliche Beziehung zu diesem Gott wiederum verbindet den einzelnen mit anderen zu der Kirche, die der Apostel Paulus als einen Körper mit all seinen verschiedenen Gliedern beschreibt – alle brauchen einander, keins kann ohne das andere leben, genau das macht sie zu einem Ganzen. So steht die Kirche in all ihren organisatorischen Ebenen immer wieder vor der Frage: Wo gibt es in ihren Köpfen, in ihren Lebensformen und Strukturen Barrieren für eine gleichberechtigte Teilhabe aller?

Wie kommt der hörgeschädigte Konfirmand zu seinem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe? Er braucht die Gemeinschaft mit anderen, die gebärden können und sein Denken verstehen. Der Körperbehinderte braucht ungehinderten Zugang zu kirchlichen Gebäuden. Für die geistig Behinderten ist eine klare, einfache Sprache unverzichtbar. Hinzu kommen die mehrfach-behinderten Menschen, die nicht in herkömmliche Schemata passen. Noch haben sie wenig Berührung miteinander und werden von den „normalen“ Gemeinden kaum und nur als Minderheiten wahrgenommen. In einer inklusiven Kirche aber gehen alle behutsam aufeinander zu und entdecken dadurch neu, was Gemeinschaft im Glauben bedeutet. Manche konnten damit schon gute Erfahrungen machen – wie z.B. im bunten Gottesdienst zum Mitmachen für Kleine und Große in Hannover. Da begegnen sich gehörlose und hörende Kinder und Erwachsene und erleben, dass sie miteinander Kirche sind und dass die Verständigungshürden kleiner werden, weil alle füreinander offen sind und voneinander lernen. Bis zur vollen Verwirklichung der Inklusion ist es noch ein weiter Weg, aber Paulus macht uns Mut: Gott hat uns nicht den Geist der Furcht gegeben, sondern den Geist der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit! (2. Tim. 1,7)

Christiane Neukirch, Beauftragte für die gebärdensprachliche Seelsorge in der Landeskirche Hannovers (aus: Evangelische Zeitung)

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Wer ist Gottes Ebenbild?

Der Kleine ist ja ganz der Papa!“ Welcher Vater freut sich nicht, wenn er solches über seinen Nachwuchs zu hören bekommt? Der neue Erdenbürger ist kaum auf der Welt, da beginnt meist schon die Suche nach Familienähnlichkeiten. Und was bei den Erdenvätern recht ist – sollte das beim himmlischen Vater nicht billig sein?

Angeregt von der priesterschriftlichen Schöpfungserzählung machen sich Theologen seit jeher auf diese Suche. In 1. Mose 1,26 heißt es: „Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei“. Sollte es demnach nicht möglich sein, die Herkunft des Geschöpfes Mensch von seinem Schöpfer an seinem Erscheinungsbild festzumachen? Manche Theologen waren und sind der Meinung, dass sich die Gottebenbildlichkeit im Herrschaftsauftrag aus 1. Mose 1,28 zeigt. Andere nennen den aufrechten Gang des Menschen, die Vernunftbegabung, die Freiheitsnatur, seine Fähigkeit zu lieben, seine Personalität, seine Zweigeschlechtlichkeit oder seine Eigenschaft als Beziehungswesen.

Diese Suche nach Zeichen der Gottebenbildlichkeit am Menschen ist heute wieder aktuell – und sie hat brisante Implikationen. Macht man nämlich die Gottebenbildlichkeit an bestimmten Aspekten des Menschseins fest, dann erhält man Kriterien, anhand derer man entscheiden kann, wer denn alles zu den Ebenbildern Gottes zählen soll. In der Geistesgeschichte war man sich beispielsweise nicht immer darüber einig, dass Frauen solche (zumeist von Männern aufgestellten) Kriterien erfüllen. Umstritten war auch, ob Menschen mit Behinderungen zu den Ebenbildern Gottes gezählt werden sollen.

In solche Überlegungen gerät man schnell, wenn man die Gottebenbildlichkeit an Merkmalen festmacht, die unter Umständen nicht alle Menschen erfüllen oder die uns vor die Frage stellen, ob einige Menschen in höherem Maße als andere Ebenbilder Gottes sind. Man handelt sich dabei enorme Wertungsprobleme und auch die Diskriminierung und Unterdrückung derer ein, denen man die Gottebenbildlichkeit ganz oder in Teilen abspricht. Je allgemeiner die Kennzeichen der Gottebenbildlichkeit gefasst werden, desto weniger aussagekräftig ist dieser Begriff. Aber je enger man ihn bestimmt, desto wahrscheinlicher wird es, bestimmte Menschen oder Gruppen auszuschließen.

Dass die Menschen Kinder Gottes sind, ist eine Aussage mit inklusivem Anspruch. Anders als die Rede von der Gotteben-bildlichkeit provoziert sie nicht die Suche nach bestimmten Merkmalen und Eigenschaften.

Obwohl die Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit in der biblischen Rede vom Menschen nur einen Aspekt unter anderen darstellt, übt sie eine enorme Faszination aus. Manche bringen sie sogar in einen Ableitungszusammenhang mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Menschenwürde. Die Suche nach Kennzeichen der Gottebenbildlichkeit am Menschen bleibt aber problematisch. Theologen wie Gerhard Sauter (Bonn) oder Wilfried Härle (Heidelberg) schlagen daher vor, die Gottebenbildlichkeit von dem Lebenszusammenhang her in den Blick zu nehmen, den Gott mit jedem Menschen eingeht. Sie fragen nicht, was am Menschen gottebenbildlich ist, sondern wie Gott sich dem Menschen zuwendet, mit dem er sich als sein Ebenbild unauflöslich verbunden hat.

Menschen sind Gottes Ebenbilder dann nicht aufgrund bestimmter Eigenschaften, sondern aufgrund einer Verbundenheit, aus der heraus Gott sie geschaffen hat, in der er sie am Leben erhält und wegen der er sie in ein neues Leben in seiner ewigen Gegenwart führt. Als sein Ebenbild erachtet Gott den Menschen für würdig, sich ihm schöpferisch, erhaltend und rettend zuzuwenden. So verstanden, ist mit der Gottebenbildlichkeit der Erwartungszusammenhang bezeichnet, aus dem heraus und auf den hin wir den Menschen neu und anders wahrnehmen können – und zwar jeden Menschen mit all dem, was ihm oder ihr gegeben ist und was ihm oder ihr widerfährt.

Die Rede von der Gottebenbildlichkeit läuft dann auf ein weiteres biblisches Bild vom Menschen hinaus, dem der Gotteskindschaft. Dass Menschen Kinder Gottes sind, ist eine Glaubensaussage mit universaler Reichweite und inklusivem Anspruch. Anders als die Rede von der Gottebenbildlichkeit provoziert sie nicht die Suche nach bestimmten Merkmalen und Eigenschaften, sondern lenkt die Aufmerksamkeit direkt auf die Verbundenheit von Gott mit seinen Menschenkindern.

Das Wort „Gottebenbildlichkeit“ ist vor diesem Hintergrund Ausdruck unserer bleibenden Zugehörigkeit zu Gott – als seine Kinder. Wir sind also nicht „ganz der Papa“, sondern wir sind „ganz die Seinen“.

Dr. Stefan Heuser, Pfarrvikar in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und Privatdozent am Lehrstuhl für Ethik an der Universität Erlangen (aus: Evangelische Zeitung)

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