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Sterbehilfe
Abschied in Würde
Unser keiner lebt sich selber,
unser keiner stirbt sich selber.
Leben wir,
so leben wir dem Herrn;
sterben wir,
so sterben wir dem Herrn.
Der Apostel Paulus, der diese Sätze an die Gemeinde in Rom geschrieben hat, weiß, wie schwer das Sterben sein kann. Und der Apostel weiß, dass Christen auch in dieser Phase in Gott geborgen sein können:
„Herr,
lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen,
auf dass wir klug werden,“
betet schon ein Jahrhunderte alter Psalm. Die Gewissheit, dass jeder Mensch sterben muss, nimmt nicht die Angst vor langer und unaushaltbarer Krankheit.
Wenn Menschen ins Leben treten, wenn ihr Leben gefährdet ist und wenn es sich seinem Ende zuneigt – in all solchen Fällen stehen Lebensschutz und Menschenwürde in besonderer Weise auf dem Spiel. Es gehört zu den besonderen Aufgaben der Kirchen, die Würde der Sterbenden zu achten, die Unverfügbarkeit des Lebens anderer Menschen zu wahren, Mut zum Leben zu machen, beim Sterben zu begleiten. Die „Tötung auf Verlangen“ (auch als „aktive Sterbehilfe“ bezeichnet) ist auch bei einem todkranken Menschen ethisch nicht zu vertreten. Immer kommt es vielmehr darauf an, Sterbende zu trösten, ihr Leiden zu lindern und ihnen die Gewissheit zuzusprechen, dass ihr Leben von Gott gewollt und gesegnet ist.
Landesbischof Ralf Meister zur Eröffnung eines Kinderhospizes
Der neue hannoversche Bischof Ralf Meister hat zur Solidarität mit leidenden Menschen aufgerufen. Die Gesellschaft dürfe im Mitleid nicht müde werden, sagte der evangelische Bischof am 8. April in seiner Predigt zur Einweihung des Christlichen Kinderhospitals in Osnabrück. Es sei der gemeinsame Auftrag von Medizinern und Theologen, darauf hinzuwirken. Meister gestaltete den Festgottesdienst gemeinsam mit dem katholischen Bischof Franz-Josef Bode und im Beisein der niedersächsischen Sozialministerin Aygül Özkan (CDU).
Das Projekt Kinderhospital sei aus dem Verständnis entstanden, „dass Gott den Kindern besonders nahe ist“, betonte Meister. Krankheit und Not der Kinder berührten die Menschen in besonderer Weise. Kritisch äußerte sich Meister zu einem Beschluss der Bundesärztekammer vom Januar zur Mitwirkung des Arztes bei der Sterbehilfe. Darin heißt es, die Mitwirkung bei der Selbsttötung sei keine ärztliche Aufgabe.
Informationen aus der EKD
Zum Thema „Patientenverfügung“
In unserer Landeskirche
Beim Sterben helfen
Komplexe Fragen - nicht immer einfache Antworten. Haben wir tatsächlich ein Recht über unser Ende und kann das bedeuten, dass jeder über seinen eigenen Todeszeitpunkt bestimmen darf? Wo verläuft die Trennlinie zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe? Ein zum Nachdenken anregendes Buch herausgegeben von Friedrich Weber.