Streichhölzer verschiedener Farbe

Kirchliche Finanzen

Gerecht - unabhängig - effizient

Opferstock 2
Opferstock, Bild Jens Schulze

Die Kirche kennt, um ihre Aufgaben finanzieren zu können, verschiedene Quellen, um Finanzmittel einzunehmen. Die Kirche kennt genauso, um ihre Aufgaben zu finanzieren, strenge Regeln, Gesetze und Vorschriften, wie mit dem Geld der Kirche umzugehen ist. Insbesondere die gewählten Gremien in der Kirche - Kirchenvorstand, Kirchenkreistag, Landessynode - kommen da eine wichtige Aufgabe zu: Sie stellen in ihrem Zuständigkeitsbereich den jeweiligen Haushaltsplan auf: Sie setzen damit Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit.

Gottesdienste, Seelsorge, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, Kirchengebäude, Religionsunterricht, Kinder- und Jugendarbeit, Männer- und Frauenarbeit, Altenbetreuung, Bildungsangebote, Diakoniestationen: Damit erbringt die Kirche Leistungen für jeden Einzelnen, aber auch für die gesamte Gesellschaft. Aber all das kostet Geld. Da sind einmal die Löhne und Gehälter, aber auch die Kosten für den laufenden Betrieb von Kirchen, Gemeindehäusern oder Kindergärten. Die gewählten Gremien entscheiden, welche Aufgaben mit welchem Geld gemacht werden - und auch welche Aufgaben nicht übernommen werden können.

Die Haushaltspläne der Kirche unterscheiden sich nach Umfang und Schwerpunkten. Ausschlaggebend dafür ist nicht allein die Kirchensteuer, sondern es kommen viele Faktoren zusammen. Das Ziel jeder Kirchenfinanzierung ist es, ausreichende und planbare finanzielle Mittel einzuwerben, um damit kirchliche Arbeit zu ermöglichen und den kirchlichen Auftrag zu erfüllen.

Ein kirchliches Finanzierungssystem sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die mit dem christlichen Selbstverständnis und der christlichen Lehre übereinstimmen. Darüber hinaus müssen ökonomische, psychologische und juristische Grundsätze beachtet werden.

Maßstab sind die Mitglieder: In erster Linie finanzieren die Mitglieder der Kirche die Aufgaben ihrer Kirche. Das Finanzsystem muß nicht nur bei den Einnahmen mitgliederbezogen sein. Damit die Mitglieder ihre Kirche im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unterstützen können, werden Einnahmen und Ausgaben immer wieder unter der Gerechtigkeitsfrage geprüft werden, ohne dass zwischen Zahlern und Empfängern Abhängigkeiten entstehen. Das System sollte demokratisch legitimiert sein und von der Mehrheit der Mitglieder auch inhaltlich akzeptiert werden können. Um eine solche Akzeptanz zu erreichen braucht es die Transparenz: In der praktischen Durchführung ist das kirchliche Finanzgebaren deshalb transparent gestaltet, d.h., durchschaubar und nachvollziehbar. Für alle, die mit kirchlichen Finanzmitteln umgehen, gilt, dass ihr Handeln effizient und nachhaltig gestaltet sein sollte.

Gute Nachricht und Verpflichtung

Dr. Rolf Krämer, Juristischer Vizepräsident im Landeskirchenamt.

Für den laufenden Haushalt der Jahre 2011 und 2012 brachte Vizepräsident Rolf Krämer in der Novembertagung der Landessynode den Vorschlag ein:

Mit der guten Nachricht, dass die Haushaltsentwicklung erfreulich sei, eröffnete Krämer seine Rede: „Nach den gegenwärtigen Hochrechnungen werden wir in diesem Jahr ein Haushaltsplus von gut 20 Millionen Euro verbuchen.“ Entgegen der prognostizierten steigenden Arbeitslosigkeit und der für 2010 erwarteten Steuereinbrüche, führten Lohnerhöhungen und die sinkende Arbeitslosigkeit zu einer steigenden gesamtwirtschaftlichen Lohnsumme, was sich positiv auf die Kirchensteuerentwicklung auswirke und „unsere Finanzkraft stärkt“, erläuterte Krämer.

Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes, Zielvorgabe des Aktenstücks Nr. 98 der 23. Landessynode, sei erreicht: „Wir haben heute unsere finanzielle Bewegungsfreiheit wiedergewonnen und können so unbelastet an die Strukturveränderungen der nächsten Jahre herangehen“. Das war „ein hartes Stück Arbeit, aber es hat sich gelohnt“, freute sich der für Finanzen verantwortliche Vizepräsident.

Dass dies gelingen konnte, sei dem Verdienst von vielen zu verdanken – in den Kirchengemeinden, Gremien und Ämtern. „Großer Dank gilt auch unseren Kirchensteuerzahlenden sowie Spendern und Spenderinnen“, betonte Krämer.

Bericht über die Einbringung und die Beschlussfassung des Haushalts

 

Aus unserer Landeskirche

Für Haushaltsfragen ist in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers die von dem Juristischen Vizepräsidenten Rolf Krämer geleitete Abteilung 6 zuständig.

Zur Abteilung 6