Freie Pfarrstellen
Stellenausschreibung 2 - 2012
Auf die nachfolgenden Stellen kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Bewerbungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat.
Bewerbungen auf die u. a. Stellen sind in der Zeit vom 1.2. – 29.2.2012 an das Landeskirchenamt, bei Präsentation an den Patron und das Landeskirchenamt zu richten.
Sofern in der rechten Spalte nähere Informationen zu einzelnen Stellen angeboten werden, liegt die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung für diesen Service nicht beim Landeskirchenamt. Mit diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kirchengemeinde bzw. den Superintendenten oder die Superintendentin.
1. Pfarrstellen mit vollem Dienstverhältnis
Cadenberge und Kehdingbruch
I. Pfarrstelle, Kirchenkreis Land Hadeln, Ernennung.
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
Jherings-/Boekzetelerfehn
Kirchenkreis Leer, Wahl.
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
Lingen
I. Pfarrstelle Johannes-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Emsland-Bentheim, Wahl.
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
Ochtersum
Kirchenkreis Harlingerland, Wahl.
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
Werdum/Buttforde
Kirchenkreis Harlingerland, Ernennung.
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
Westerholt
Kirchenkreis Harlingerland, Wahl.
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
2. Pfarrstellen mit eingeschränktem Dienstverhältnis
Moisburg
(0,5) Kirchenkreis Hittfeld, Wahl
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
3. Pfarrstellen, die zurzeit von einem Pastor oder einer Pastorin mit vollem oder eingeschränkten Dienst versehen werden
Nordholz
(1,0) II. Pfarrstelle, Kirchenkreis Wesermünde-Nord, Ernennung.
4. Superintendenturpfarrstellen
Das Besetzungsverfahren richtet sich nach dem Kirchengesetz über die Wahl und die Amtszeit der Superintendenten und Superintendentinnen vom 24. Juni 2001 (KABl. S. 96, zuletzt geändert KABl. 2009 Seite 228).
Bewerbungen sind in der Zeit vom 1.1. - 29.2.2012 an das Landeskirchenamt zu richten.
Winsen /Luhe
(Nähere Informationen zur Stelle entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.)
5. Allgemeinkirchliche Aufgaben für Pastoren/Pastorinnen der Landeskirche