Bild: Judywie / photocase.com 

Finanzplanung

Zum 1. Januar 2009 hat die Evangelisch – lutherische Landeskirche den Finanzausgleich zwischen ihren Kirchenkreisen und Kirchengemeinden grundlegend neu geordnet. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen haben Landessynode und Landeskirchenamt im Dezember 2006 beschlossen. Vorangegangen war ein zweijähriger Diskussionsprozess, den zahlreiche Kirchenkreise und Einrichtungen mit Anträgen und Eingaben an die Landessynode mitgestaltet haben. Im Mittelpunkt des Diskussionsprozesses stand eine zweitägige Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum, zu der im Januar 2006 Vertreter und Vertreterinnen aus allen Kirchenkreisen und verschiedenen Einrichtungen der Landeskirche eingeladen waren.

Die Neuordnung des Finanzausgleichs eröffnet neue Möglichkeiten, Pläne für die Zukunft zu entwerfen. Die folgenden Arbeitshilfen sollen die landeskirchlichen Regelungen und die dahinter stehenden Überlegungen transparent machen und erläutern. Sie richten sich an diejenigen, die als Mitglieder von Planungsgremien in den Kirchenkreisen, Regionen und Kirchengemeinden oder als Mitarbeitende in den kirchlichen Einrichtungen und Verwaltungsstellen Verantwortung für die Gestaltung der Finanzplanung tragen.

Über die Erläuterungen hinaus enthalten die einzelnen Abschnitte der Arbeitshilfen Empfehlungen und Hinweise. Für den vertieften Einstieg in einzelne Materien bieten sie darüber hinaus weiterführende Texte oder Links, unter denen zusätzliche Materialien zu finden sind. Im Lauf der Zeit sollen die einzelnen Abschnitte außerdem um einen best-practice-Teil ergänzt werden, der gelungene Beispiele für die praktische Umsetzung der Chancen enthält, die die Neuordnung des Finanzausgleichs eröffnet.

Zur Finanzplanungsseite der Landeskirche

 

Auskunft erteilt

Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch

Tel.: 0511 1241-284

Rote Reihe 6
30169 Hannover